
| Wer wir sind: Das Team | |
| Die Beratungsstelle Die Psychologische Beratungsstelle der Evangelischen Kirche in Stuttgart gibt es seit über fünfzig Jahren. Im Verbund mit den psychosozialen Einrichtungen der Region, von den Institutionen bis zu den niedergelassenen Fachkräften, stellen wir unbürokratisch und professionell am Menschen orientierte Hilfe bereit – ohne Einschränkungen z.B. durch Konfession oder Einkommen. |
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| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter An unserer Beratungsstelle arbeiten Beraterinnen und Berater unterschiedlicher Fachrichtungen: Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen, Sozialpädagoginnen, Pädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und Pfarrer. Sie haben psychotherapeutische Zusatzausbildungen; z. B. in analytischer Psychotherapie für Erwachsene, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Gesprächspsychotherapie, Paar-, Ehe- und Lebensberatung, Familientherapie, Psychodrama, Supervision, Mediation. Auch eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie unterstützt uns bei speziellen Anfragen. Unsere Sekretärinnen sind für die Anmeldung und die organisatorische Arbeit besonders geschult. Für die Beratungsarbeit ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich mit ihren verschiedenen Fähigkeiten im Team ergänzen. |
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| Unser Träger Die Psychologische Beratungsstelle Stuttgart ist eine Einrichtung des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart. Die Beratungsstelle Stuttgart mit ihren Angeboten in Stuttgart und Stuttgart-Degerloch werden von der Stadt Stuttgart bezuschusst. Die Psychologische Beratungsstelle Calw ist eine Einrichtung des Kirchenbezirks Calw. Sie wird in enger Kooperation mit der Psychologischen Beratungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart betrieben. Im Rahmen des Gesamtversorgungsvertrages mit der Stadt Stuttgart vom Juli 2000 wurde eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte, Pflichten und Leistungen. Die Beratungsstelle erbringt Leistungen in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung, in der Erziehungsberatung auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, insbesondere des § 28 KJHG. Die Stadt Stuttgart verpflichtet sich ihrerseits, die Stelle durch Zuschüsse zu unterstützen. Der Gesamtversorgungsvertrag wurde zwischen zahlreichen Trägern von Beratungsstellen und der Stadt Stuttgart abgeschlossen. In dem Vertrag wird die Zusammenarbeit untereinander und mit der Stadt geregelt. |